Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Michael Gerald Hofmann e.U.
KORU.wien – Agentur für Kommunikation
Stand: August 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Gerald Hofmann e.U., Gassergasse 18/6, 1050 Wien, FN 657083z, UID: ATU82562736 (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „KORU.wien“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeberin“ oder „Auftraggeber“).

(2) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen in den folgenden Geschäftsfeldern:

  • Markenentwicklung und Markenstrategie (Corporate Identity, Markenpositionierung, Markenarchitektur, Markenkommunikation)
  • Digitale Kommunikation und Plattformen (Websites, Microsites, Intranet-/Extranet-Lösungen, Social-Media-Strategien, Direkt-Marketing, SEO-Optimierung)
  • Print- und Corporate Design (Gestaltung von Drucksachen, Werbematerialien, Corporate Design Entwicklung)
  • Visuelle Medien (Beratung zu Fotografie, Videoproduktion und Bildsprache)
  • Prozessmanagement und Koordination (Projektmanagement, Lieferanten- und Partnerauswahl, Qualitätssicherung)
  • Kommunikations-Workshop-Moderation (Business-Coaching, Workshops zur Markenpositionierung, Kommunikationsstrategien)
  • Strategische Kommunikationsberatung, interne und externe Kommunikation, integrierte Kommunikation

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (B2B) als auch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (B2C). Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsvereinbarung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister wie Druckereien, Webentwickler, Fotografen etc.) heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Diese werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zu den dann geltenden Konditionen erbracht. Erteilt der Auftraggeber mündlich oder konkludent einen Zusatzauftrag, wird dieser zum Stundensatz gemäß § 4 Abs. 2 abgerechnet. Die Anzahl der im Angebot enthaltenen Korrekturschleifen wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand zum Stundensatz gemäß § 4 Abs. 2 verrechnet.

(4) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen (Dienstvertrag), nicht um Werkleistungen.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Erforderliche Entscheidungen und Freigaben sind vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen. Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm überlassenen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 %, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Der Stundensatz für allfällige Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, beträgt den jeweils gültigen Stundensatz gemäß aktuellem Angebot oder gesonderter Vereinbarung.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistung, sofern keine abweichende Vereinbarung (z. B. Teilrechnungen, Abschlagszahlungen) getroffen wurde. Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu legen.

(3a) Bei Projekten ab einem im Angebot festgelegten Mindestauftragswert ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung des vereinbarten Netto-Honorars bei Vertragsabschluss zu verlangen. Weitere Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Projektfortschritt gestellt werden. Mit der Anzahlung beginnt der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmergeschäften gemäß § 456 UGB, 4 % bei Verbrauchergeschäften gemäß § 1333 ABGB) verrechnet. Zusätzlich werden im Fall einer Mahnung angemessene Mahngebühren in Rechnung gestellt.

(5) Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei einer voraussichtlichen erheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlags wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Einschränkung nicht.


§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und stellen lediglich Richtwerte dar.

(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 3 rechtzeitig und vollständig erfüllt. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur), befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht. Dies gilt nicht als Vertragsbruch.


§ 6 Ausschluss von Vertragsstrafen (Pönale)

(1) Vertragsstrafen (Pönale, Konventionalstrafen) im Sinne des § 1336 ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber sind berechtigt, Vertragsstrafen für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht gehörigen oder gänzlich unterbliebenen Vertragserfüllung geltend zu machen, es sei denn, dies wurde in einer gesonderten individuellen Vereinbarung ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) Dieser Ausschluss umfasst insbesondere:

  • Vertragsstrafen wegen Terminverzugs oder Fristüberschreitung
  • Vertragsstrafen wegen qualitativer Mängel der Leistung
  • Vertragsstrafen wegen Verletzung von Nebenleistungspflichten
  • Pauschalierten Schadenersatz, der die Funktion einer Vertragsstrafe erfüllt

(3) Die gesetzlichen Schadenersatzansprüche beider Parteien gemäß den §§ 1293 ff ABGB bleiben von diesem Ausschluss unberührt. Der Auftraggeber kann bei schuldhafter Pflichtverletzung des Auftragnehmers Schadenersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen geltend machen (siehe § 8).

(4) Der Ausschluss von Vertragsstrafen gilt beidseitig und für alle Leistungsbereiche des Auftragnehmers.


§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Konzepte, Strategien, Designs, Texte, Präsentationen, Grafiken etc.) unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer bzw. bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern. Von diesem Paragraphen ausgenommen sind vorbestehende Methoden, Werkzeuge, Templates und Know-how des Auftragnehmers, die unabhängig vom Auftrag entwickelt wurden (‚Background-IP‘). Diese verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer und werden durch diesen Auftrag weder übertragen noch lizenziert.

(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den im Auftrag definierten Verwendungszweck. Die Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte oder Rechte zur Weiterbearbeitung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.

(3) Nicht angenommene Entwürfe und Konzepte dürfen weder vom Auftraggeber noch von Dritten genutzt, veröffentlicht oder weiterverarbeitet werden.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Referenz- und Portfoliomaterial zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website, in Social Media oder Präsentationen), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber kann der Verwendung als Referenzmaterial mit schriftlicher Begründung widersprechen, sofern berechtigte Geheimhaltungsinteressen bestehen. Ein solcher Widerspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Leistung schriftlich geltend zu machen.


§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei schuldhafter Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 1293 ff ABGB).

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden und Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur bei Sachschäden ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht im Verbrauchergeschäft.

(4) Die Haftung für Personenschäden ist in keinem Fall ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Zulieferung von Informationen und Materialien durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Beratungs- oder Kommunikationsleistungen. Die Beratung stellt eine fachliche Empfehlung dar; die Umsetzungsentscheidung liegt beim Auftraggeber.

(7) Die Höhe einer allfälligen Haftung ist gegenüber Unternehmern mit der Höhe des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.


§ 9 Gewährleistung

(1) Beanstandungen oder Mängelrügen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme der Leistung schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Bei Unternehmern gilt die Frist als Ausschlussfrist.

(2) Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung (Verbesserung oder Ergänzung) innerhalb angemessener Frist zu. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (insbesondere Preisminderung und Vertragsauflösung gemäß § 932 ABGB) bleiben nach erfolgloser Nachbesserung unberührt.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Eine Verkürzung erfolgt nicht. Im Verbrauchergeschäft gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des KSchG.

(4) Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Übergabe der Leistung, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer in der Übergabemitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Gewährleistungsfrist gemäß Abs. 3 beginnt mit Eintritt der Abnahmefiktion.


§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Vertragszweck zu verwenden. Diese Pflicht gilt für die Dauer von drei Jahren nach Ende der Vertragsbeziehung.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Soweit die Datenverarbeitung über die Vertragserfüllung hinausgeht, wird der Auftragnehmer eine gesonderte Einwilligung einholen oder eine Auftragsverarbeitervereinbarung abschließen.

(3) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Daten.


§ 11 Vertragsbeendigung und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und nachweislich entstandenen Aufwendungen (einschließlich bereits beauftragter Drittleistungen) in voller Höhe zu vergüten.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt, oder wenn ein Vertrauensverlust vorliegt, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.

(3) Im Verbrauchergeschäft gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossen wurden, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

(4) Wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen und stimmt zu, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wird, erlischt das Rücktrittsrecht mit vollständiger Leistungserbringung (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).


§ 12 Barrierefreiheit

(1) Der Auftragnehmer setzt sich dafür ein, dass alle erstellten digitalen Produkte und Kommunikationsmittel den gängigen Standards der Barrierefreiheit entsprechen (insbesondere WCAG 2.1 Level AA und das Barrierefreiheitsgesetz – BaFG).

(2) Soweit die Umsetzung barrierefreier Gestaltung Teil des Auftrags ist, wird dies im Leistungsumfang gesondert festgehalten. Etwaige Mehrkosten für die barrierefreie Gestaltung werden im Angebot ausgewiesen.


§ 13 Nachhaltigkeit

(1) Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Auswahl von Materialien, Druckereien und Produktionsverfahren nach Möglichkeit nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen. Sofern vom Auftraggeber gewünscht, werden nachhaltige Alternativen im Angebot gesondert ausgewiesen.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Im Verbrauchergeschäft gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, soweit gesetzlich zulässig. Im Verbrauchergeschäft gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des § 14 KSchG (Wahlgerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verbrauchergeschäften gilt statt der salvatorischen Klausel die gesetzliche Regelung (§ 6 Abs. 1 Z 14 KSchG: Verbot der geltungserhaltenden Reduktion).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Im Verbrauchergeschäft kann eine Schriftformklausel für Erklärungen des Unternehmers an den Verbraucher nicht aufrechterhalten werden.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Verträge zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.


Michael Gerald Hofmann e.U.
KORU.wien – Agentur für Kommunikation
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